Wenn sich die Pflegesituation eines Menschen ändert, geht dies meist mit einschneidenden Veränderungen einher – im Leben des Pflegebedürftigen und auch seiner Familie. Dabei hat der oder die Betroffene meist nur einen Wunsch: würdevoll zu altern und so selbstständig wie möglich zu bleiben. Eine stationäre Pflege im Heim ist in diesem Fall häufig nicht die richtige Lösung. Aber auch die Pflege Zuhause kann tückisch sein – auf jeden Fall sollten Angehörige und Pflegebedürftige gemeinsam an der Pflege beteiligt sein. Eine gewisse Selbstständigkeit zu bewahren, ist für viele Pflegebedürftige sehr wichtig und dieser Wunsch sollte von den pflegenden Angehörigen respektiert werden.

Pflege planen

Pflege planen

Das Konzept der Pflegeplanung wird bereits seit Jahren erfolgreich in der professionellen Pflege angewandt – sei das durch ambulante Pflegedienste oder in Pflegeheimen. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Pflege auch im häuslichen Umfeld gemeinsam zu planen.

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Pflege planen

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Das Konzept der Pflegeplanung wird bereits seit Jahren erfolgreich in der professionellen Pflege angewandt – sei das durch ambulante Pflegedienste oder in Pflegeheimen. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Pflege auch im häuslichen Umfeld gemeinsam zu planen.

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Pflegehandlungen lernen

Pflegehandlungen lernen

Selbstbewusst und kompetent ausgeführte Pflegehandlung zahlen sich für den Pflegenden und Gepflegten aus. Kaum jemand startet jedoch als Profi in die häusliche Pflege – umso wichtiger ist es, sich die Zeit zu nehmen, Pflegehandlungen zu lernen.

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Im Bett bewegen

Im Bett bewegen

Wenn Ihr Angehöriger Schwierigkeiten mit dem Bewegen im Bett hat, gibt es mehrere Hilfsmittel, die ihm dabei helfen können. Wenn die Bewegungsfähigkeit völlig eingeschränkt ist und Sie ihn oder sie unterstützen müssen, achten Sie vor allem auf rückenschonendes Vorgehen.

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Liegen und Lagern im Bett

Liegen und Lagern im Bett

Beim Liegen bewegen wir uns regelmäßig, um Arme, Beine, Kopf und Gesäß umzulagern. Dies passiert meist ganz unbewusst. Pflegebedürftige, die bettlägerig sind und sich nicht mehr selbst bewegen können, muss die Umlagerung durch pflegende Angehörige übernommen werden.

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