Mit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) am 01. Januar 2013 können Menschen, die an Demenz erkrankt sind, weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Wer in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist, erhält nun auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
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Tritt eine Pflegebedürftigkeit auf, haben die Betroffenen und ihre Angehörigen häufig viel um die Ohren. Mit der Beantragung einer Pflegestufe ist nur der erste Schritt getan. Entsprechend wurde der Prozess optimiert und die Rechte von Angehörigen und Pflegebedürftigen gestärkt.
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