Wenn Sie Zuhause einen Angehörigen pflegen, erfordert dies das Ausführen gewisser Handlungen, die für Sie und den Gepflegten unangenehm sein können. Vor allem wenn es um die Körperpflege geht, steht uns häufig unsere Scham im Weg. Bei Pflegehandlungen ist es daher besonders wichtig, die Pflegebedürftigen aktiv in das Geschehen einzubinden und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Auch bei eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Ihren Angehörigen so zu aktivieren und zu fördern, dass dieser neues Selbstbewusstsein in sich und seine Fähigkeiten gewinnt.

Im Bett bewegen

Im Bett bewegen

Wenn Ihr Angehöriger Schwierigkeiten mit dem Bewegen im Bett hat, gibt es mehrere Hilfsmittel, die ihm dabei helfen können. Wenn die Bewegungsfähigkeit völlig eingeschränkt ist und Sie ihn oder sie unterstützen müssen, achten Sie vor allem auf rückenschonendes Vorgehen.

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Liegen und Lagern im Bett

Liegen und Lagern im Bett

Beim Liegen bewegen wir uns regelmäßig, um Arme, Beine, Kopf und Gesäß umzulagern. Dies passiert meist ganz unbewusst. Pflegebedürftige, die bettlägerig sind und sich nicht mehr selbst bewegen können, muss die Umlagerung durch pflegende Angehörige übernommen werden.

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Pflegehandlungen lernen

Pflegehandlungen lernen

Selbstbewusst und kompetent ausgeführte Pflegehandlung zahlen sich für den Pflegenden und Gepflegten aus. Kaum jemand startet jedoch als Profi in die häusliche Pflege – umso wichtiger ist es, sich die Zeit zu nehmen, Pflegehandlungen zu lernen.

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Im Bett bewegen

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Wenn Ihr Angehöriger Schwierigkeiten mit dem Bewegen im Bett hat, gibt es mehrere Hilfsmittel, die ihm dabei helfen können. Wenn die Bewegungsfähigkeit völlig eingeschränkt ist und Sie ihn oder sie unterstützen müssen, achten Sie vor allem auf rückenschonendes Vorgehen.

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Liegen und Lagern im Bett

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Beim Liegen bewegen wir uns regelmäßig, um Arme, Beine, Kopf und Gesäß umzulagern. Dies passiert meist ganz unbewusst. Pflegebedürftige, die bettlägerig sind und sich nicht mehr selbst bewegen können, muss die Umlagerung durch pflegende Angehörige übernommen werden.

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