Jeder Bürger und jede Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist als gesetzlich pflegeversichert. Denn als sozialer Rechtsstaat hat die BRD die Verpflichtung, seinen Einwohnern einen angemessenen Schutz für alle wesentlichen Lebensrisiken zu garantieren. Da die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten weiter altern wird, ist es besonders wichtig, die Pflegebedürftigen und ihre Familien zu entlasten.

Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen

Damit Pflegebedürftige ihre Pflege besser individualisieren können, können sie auf Kombinationsleistungen zurückgreifen. Bei diesen werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert.

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Pflegegeld

Pflegegeld

Wird der Versicherte daheim ehrenamtlich von Angehörigen oder nahen Bekannten gepflegt, so hat er Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom jeweiligen Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen.

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Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bildet die letzte Ergänzung zur deutschen Sozialversicherung. Sie ist die Antwort auf eine immer schneller alternde Bevölkerung, die irgendwann auf pflegerische Hilfe angewiesen ist.

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Gesetzliche vs. Private Pflegeversicherung

Gesetzliche vs. Private Pflegeversicherung

Grundsätzlich unterscheiden sich die gesetzliche und die private Pflegeversicherung hinsichtlich Leistungen kaum. Hier und da gibt es jedoch einige Unterschiede, die direkte Auswirkungen auf den Versicherten haben.

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Private Zusatzversicherung

Private Pflegezusatzversicherungen

Freiwillige Zusatzversicherungen sollen Mehrkosten abfangen und dafür sorgen, dass sich Pflegebedürftige nicht verschulden müssen. Denn Kosten für die stationäre und auch die häusliche Pflege können ins Unermessliche steigen.

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