Pflegehilfsmittel ermöglichen und erleichtern die Pflege Zuhause sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegende Hilfe. Zu der Vielzahl an Pflegehilfsmitteln gehören neben Gehhilfen und speziell für die Pflege ausgerichtete Betten auch Pflegeutensilien für den täglichen Gebrauch. Die Kosten für die meisten Pflegehilfsmittel übernimmt je nach Bedarf und Pflegestufe die Krankenkasse, diese wartet jedoch darauf, dass die Kunden aktiv auf sie zukommen. Für Sie ist es daher wichtig zu wissen, welche Pflegehilfsmittel Ihnen zustehen, um einen hohen finanziellen Eigenaufwand zu vermeiden.

Das Pflegebett

Das Pflegebett

Um den Bedürfnissen Pflegebedürftiger besser entgegenzukommen, wurden Pflegebetten entwickelt. Dank verstellbarer Liegefläche, Griffen und elektronischen Hilfen ist ein bedürfnisgerechtes Liegen möglich, das Therapiemaßnahmen unterstützt.

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Anforderungen an ein Pflegebett

Anforderungen an ein Pflegebett

Ein Pflegebett muss bestimmte Anforderungen erfüllen, vor allem in den Bereichen Hygiene und Belastbarkeit. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ist es gesetzlich vorgeschrieben, Pflegebetten regelmäßig zu warten.

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Hausnotruf

Hausnotruf

Wer als Pflegebedürftiger allein wohnt, muss sicherstellen, dass Hilfe im Notfall schnell erreichbar ist. Dies kann zum Beispiel durch einen Hausnotruf gewährleistet werden. Dieses ist mit einer Notrufzentrale verbunden und reagiert auf Knopfdruck.

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Der Treppenlift

Der Treppenlift

Kann aus Gründen des Alters oder der körperlichen Eingeschränktheit ein Mensch eine Treppe nicht mehr selbstständig überwinden, ist der Treppenlift ein gutes Hilfsmittel. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier.

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Das Pflegepaket

Das Pflege-Paket

Das Pflege-Paket ist eine Möglichkeit, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel kostenlos direkt nach Hause geliefert zu bekommen. Die Pflegekassen übernehmen dafür die Kosten bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich, wenn eine Pflegestufe vorliegt und die Pflege durch Privatpersonen zuhause erfolgt.

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Finanzierungsanspruch

Finanzierungsanspruch

Menschen mit einer Pflegestufe haben Anspruch auf Finanzierung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekasse übernimmt seit Januar 2015 auf Antrag 40 Euro im Monat für Mundschutz, Schürzen und Co.

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