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PFLEGEBETT

Das Pflegebett als Hilfsmittel im Alltag

Erstellt am 08.09.2023 | Joanna Gründel
Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten

Um den Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen besser gerecht zu werden, wurden Pflegebetten entwickelt. Durch verstellbare Liegeflächen, Haltegriffe und elektronische Hilfen ist eine bedarfsgerechte Lagerung möglich, die therapeutische Maßnahmen unterstützt.

Senior reicht seiner Partnerin, die in einem Pflegebett liegt, ein aufgeschlagenes Buch. Beide lächeln.
Foto von KatarzynaBialasiewicz auf istockphoto.com

Pflegebetten ermöglichen bettlägerigen Patienten und Pflegebedürftigen eine komfortablere Schlafsituation als herkömmliche Betten. Durch erweiterte Funktionen können verschiedene Krankheitsbilder berücksichtigt und gegebenenfalls therapeutische Maßnahmen unterstützt werden. Das Pflegebett erleichtert zudem die Grundpflege und erfüllt die hygienischen Anforderungen (bestimmte Materialbeschaffenheit und leichte Reinigung) in der Pflege.

Woher bekomme ich ein Pflegebett?

Pflegebetten gelten als Pflegehilfsmittel. Dies bedeutet, dass die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden können. Voraussetzung ist,

  • dass Sie pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad haben.
  • dass das Hilfsmittel entweder die Pflege erleichtert, zur Linderung der Beschwerden beiträgt oder die Selbstständigkeit fördert.

Das Pflegebett gehört zu den so genannten technischen Pflegehilfsmitteln. Für diese müssen Pflegebedürftige ab 18 Jahren eine Zuzahlung von zehn Prozent des Gesamtbetrags, maximal aber 25 €, leisten. Größere technische Pflegehilfsmittel können jedoch auch geliehen werden. In diesem Fall entfällt die Zuzahlung.

Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Pflegebett im Sanitätsfachhandel oder bei einem Hersteller selbst zu kaufen. Dies ist dann notwendig, wenn Sie ein hochwertigeres Modell wünschen oder wenn Sie die Voraussetzungen der Pflegekasse nicht erfüllen, weil Sie z. B. keinen Pflegegrad haben. Es empfiehlt sich jedoch, vorher die Preise zu vergleichen. Ein einfaches Pflegebett kostet zwischen 600 und 1.400 €, dies kann aber je nach Ausstattung auf bis zu 7.000 € steigen.

Welche Anforderungen muss ein Pflegebett erfüllen?

Ein Pflegebett ist ein Bett, das speziell an die Bedürfnisse kranker und pflegebedürftiger Menschen angepasst ist. Es verfügt über ein verstellbares Kopf- und Fußteil und kann auch in der Höhe angepasst werden, um die Pflege zu erleichtern. Darüber hinaus verfügt das Bett über feststellbare Rollen, um es z. B. für die Körperpflege in eine geeignete Position bringen zu können.

An ein Pflegebett werden mehrere Anforderungen gestellt, insbesondere in den Bereichen Hygiene und Belastbarkeit. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine regelmäßige Wartung der Pflegebetten gesetzlich vorgeschrieben. Damit das Pflegebett seinen Zweck erfüllen kann, muss es den Belastungen durch das Körpergewicht und das häufige Umsetzen standhalten. Das Material des Bettgestells sollte daher leicht und dennoch stabil sein, die Elektronik sollte einwandfrei funktionieren und der Lattenrost sollte leicht verstellbar sein. Testen Sie all dies, bevor Sie das Bett in Gebrauch nehmen.

Eine regelmäßige Wartung des Pflegebettes ist nicht nur ratsam, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben!

Das Pflegebett sollte außerdem den Anforderungen der Pflegehygiene entsprechen und nur einen geringen Reinigungsaufwand erfordern. Ein Matratzenschoner aus wasserundurchlässiger, aber atmungsaktiver Baumwolle ist ebenso empfehlenswert wie kochfeste Bettwäsche. Alternativ empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit auch Bettlaken in der gleichen Qualität wie ein Matratzenschoner, damit das Bettlaken nicht so oft gewechselt werden muss. Außerdem sollten immer zwei Kopfkissen (Knopfleiste zur Seite drehen!) und eine warme, aber leichte Decke vorhanden sein.


Hier erfahren Sie mehr zu den Leistungen der Pflegekassen:


Der Sonderfall Matratze

Gesunde Menschen verbringen etwa acht Stunden pro Tag im Bett. Pflegebedürftige Menschen sind dagegen meist deutlich länger ans Bett gebunden. Manche sind sogar vollständig bettlägerig. Ob eine spezielle Matratze notwendig ist, hängt also vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ab. Kann er sich ohne Hilfe im Bett bewegen, genügt eine normale, nicht zu weiche Matratze. Andernfalls ist eine Spezialmatratze empfehlenswert. Diese Pflegematratzen gibt es für die unterschiedlichsten Pflegebedürfnisse oder Erkrankungen.

Es gibt zum Beispiel die Demenz-Matratze. Diese hat eine spezielle Füllung, die ein festeres Liegegefühl ermöglicht und sich somit genauer an den Körper anpasst. Dadurch soll das häufige Aufstehen von Demenzkranken reduziert werden. Ein weiteres Beispiel ist die Anti-Dekubitus-Matratze. Dabei handelt es sich um eine luftgefüllte Wechseldruckmatratze. Eine elektrische Pumpe pumpt zwei Luftzellen gleichmäßig auf und ab. Dadurch werden die einzelnen Hautstellen entlastet. Die Kosten für spezielle Pflegematratzen können als Hilfsmittel von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden.

Anstelle einer Matratze können Sie auch entsprechende Auflagen und/oder Lagerungskissen verwenden. Sprechen Sie dazu unbedingt mit Ihrem Arzt und gegebenenfalls mit dem zuständigen ambulanten Pflegedienst. Sie können Ihnen hilfreiche Tipps geben und eventuelle Fragen beantworten.

Welches Zubehör für Pflegebetten gibt es?

Je nach Krankheitsbild des Patienten sollten verschiedene Sonderausstattungen angebracht werden. Ist eine medizinische Notwendigkeit für diese nachgewiesen, dann werden dessen Kosten übernommen. Zu diesem Zubehör gehören z. B.:

  • Bettleitern: Am Fußende des Bettes befestigte Aufrichthilfe, die aus der Liege- in die Sitzposition hilft.
  • Aufstehhilfen: Richtet nicht nur das Kopf- und Fußteil auf, sondern dreht die Matratze zur Seite, so dass die Beine des Pflegebedürftigen über die Bettkante geführt werden.
  • Bettgalgen: Aufrichthilfe, die am Bettrahmen befestigt oder als Metallgestell unter das Bett geschoben wird und an der ein dreieckiger Handgriff befestigt ist, an dem man sich hochziehen kann.
  • Fußstützen: Unterstützend zu Aufstehhilfen geben sie mehr Sicherheit oder können in anderer Form als Bettverkürzung dienen.
  • Pflegetische: Werden am oder neben dem Bett befestigt und ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine größere Selbständigkeit.
  • Seitengitter & Seitenpolster: Sie dienen dem Schutz des Pflegebedürftigen und sollen ein Herausfallen aus dem Bett verhindern.
  • Fixierbandagen: Fixiergurte dienen der Fixierung von Patienten im Bett. Dabei ist zu beachten, dass dies nur nach ärztlicher Verordnung und richterlicher Anordnung zulässig ist.
  • Inkontinenzauflagen: Hierbei handelt es sich um (wiederverwendbare) Bettschutzeinlagen, die nicht nur die Matratze schützen, sondern auch die Pflege vereinfacht.
  • Elektromotorische Lakenaufzugsvorrichtung: Damit lässt sich das Wechseln des Bettlakens vereinfachen.

In den letzten Jahren wurden die Pflegebetten zudem weiterentwickelt, moderne Pflegebetten verfügen über eine bessere Steuerung (u.a. per Sprache), sind einfacher zu montieren und ähneln optisch viel mehr einem normalen Bett.

Welche Funktionen hat das klassische Pflegebett?

Das klassische Pflegebett besteht in der Regel aus lackiertem Holz, das sich leicht reinigen und desinfizieren lässt. Verstellbare Rollen und eine Feststellbremse ermöglichen ein schnelles und einfaches Verschieben des Bettes. Eine Matratze wird mitgeliefert und hat die Standardmaße 90 cm x 200 cm. Der verstellbare Lattenrost ermöglicht eine möglichst schmerzfreie Lagerung des Patienten. Die winkelverstellbaren Rücken- und Fußteile ermöglichen beispielsweise eine stabilere Lagerung als dies mit Kissen möglich wäre. Beide Teile können unabhängig voneinander verstellt werden. Außerdem ist die gesamte Liegefläche höhenverstellbar. Zum leichteren Einstieg kann sie auf 65 cm abgesenkt werden, zur Erleichterung der Pflege kann sie auf Arbeitshöhe angehoben werden.

Welche Arten von Pflegebetten werden unterschieden?

Pflegebetten gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen mit unterschiedlichen Farben, Designs und Funktionen. Neben dem klassischen Pflegebett gibt es das so genannte Seniorenbett, das ein umgebautes Ehebett ist. Dieses kommt häufig dann zum Einsatz, wenn ein Ehepaar weiterhin gemeinsam im Ehebett schlafen möchte, aber einer der Partner pflegebedürftig geworden ist. Durch einen verstellbaren Einlegerahmen wird eine Hälfte des Bettes zum Seniorenbett. Das erleichtert das Ein- und Aussteigen. Da ein Seniorenbett nicht die Anforderungen eines Pflegebettes erfüllt, wird es auch nicht von der Pflegekasse bezahlt. Neben diesen Betten gibt es u. a. folgende Varianten:

Stehbett

Durch das Absenken des Fußendes wird der Liegende langsam in eine stehende Position gebracht. Dieser Positionswechsel beugt Druckgeschwüren vor, wirkt dem Knochenabbau entgegen und kann den Kreislauf stabilisieren. Die bettlägerige Person wird mit einem Beckengurt o. ä. gesichert.

Seitenlagerungsbett

Um die Druckbelastung zu verringern, kann die Längsseite des Bettes in eine andere Position gebracht werden. Der Neigungswinkel kann bis zu 15 Grad verstellt werden. So kann das Gewicht des Liegenden immer wieder auf unterschiedlichen Körperteilen ruhen und Dekubitus vorgebeugt werden. Eine Besonderheit des Bettes ist die Matratze. Sie ist geschlitzt, um ein Einknicken zu ermöglichen.

Niederflurbett

Für Pflegebedürftige, die leicht aus dem Bett fallen, z.B. Demenzkranke, für die aber Bettgitter als Zubehör nicht geeignet sind, eignet sich das Niederflurbett. Es kann besonders niedrig eingestellt werden, sodass die Liegefläche nur wenige Zentimeter über dem Boden liegt.

Schwerlastbett

Für die Aufnahme von übergewichtigen Personen wurden Schwerlastbetten entwickelt. Es handelt sich dabei um besonders stabile und robuste Betten mit einer Tragkraft von bis zu 300 kg und einer Größe von 120 cm x 200 cm.

Die Digitalisierung macht auch vor dem Pflegebett nicht halt. So gibt es bereits Pflegebetten, die über eine App gesteuert werden können. Einige dieser Apps informieren sogar die Angehörigen, wenn der Pflegebedürftige aufsteht, was beispielsweise bei Demenzerkrankten sehr hilfreich ist.



Wo soll das Pflegebett hin?

Wenn der Grad der Pflegebedürftigkeit ein Pflegebett erforderlich macht, ergibt sich häufig ein Platzproblem im Schlafzimmer, da im Gegensatz zu einem normalen Bett zusätzlicher Platz um das Bett herum eingeplant werden muss. Als Faustregel gilt: Das Pflegebett muss von drei Seiten frei zugänglich sein, um Pflegehandlungen wie die Körperpflege zu ermöglichen. Außerdem sollte die Zimmertür vom Bett aus direkt und ohne Hindernisse erreichbar sein, um Stürze zu vermeiden. Es ist auch ratsam, neben dem Bett Platz für Gehhilfen vorzusehen, um das Aufstehen zu erleichtern und die Mobilität zu fördern. Gegebenenfalls kann auch ein Beistelltisch neben dem Kopfende platziert werden.

Nicht immer bietet das bisherige Schlafzimmer genügend Raum für das Pflegebett, sodass es gegebenenfalls woanders aufgestellt werden muss. Dies ist besonders für Paare schwierig, jedoch sollten die Gesundheit und eine möglichst ungestörte Nachtruhe beider Partner im Vordergrund der Überlegungen stehen. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt für diese Situation eine Gegensprechanlage, die gleichzeitig Ruhe und Sicherheit bieten kann.

Wie beantrage ich ein Pflegebett?

Um die Kosten für das gewünschte technische Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn Sie einen Pflegegrad beantragt haben, werden bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF auch Empfehlungen für Pflegehilfsmittel ausgesprochen. Wenn Sie mit diesen Empfehlungen einverstanden sind, können Sie diese Hilfsmittel direkt bei der Aushändigung des Gutachtens beantragen.
  2. Alternativ können Sie die Pflegehilfsmittel auch direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen. In diesem Fall müssen Sie jedoch begründen, warum Sie das Pflegehilfsmittel benötigen.

Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel genehmigt wird, besteht die Möglichkeit, eine Empfehlung einer Pflegefachkraft beizufügen, die entweder Sie selbst oder die Person, für die der Antrag gestellt wird, betreut hat. Die Empfehlung sollte innerhalb der letzten zwei Wochen ausgestellt worden sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die Empfehlung nicht offensichtlich unrichtig sein darf, da andernfalls der Antrag trotz Vorlage einer Empfehlung abgelehnt werden kann.

Zuletzt geändert am 16.02.2024

QUELLEN
  1. BMG: Pflegeleistungen zum Nachschlagen. Berlin, 2022, S.30.
  2. BMG: Ratgeber Pflege. Alles, was Sie zum Thema Pflege wissen sollten. Berlin, 2022, S 69ff.
  3. GKV Hilfsmittelverzeichnis. Produktgruppe: 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/89fc46f1-b4fb-44fc-96d7-2f40fb1cf7d3 (besucht am 07.09.2023)

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