
Das Pflege-Paket ist eine einfache Möglichkeit für Sie, kostenfrei Pflegehilfsmittel nach Hause geliefert zu bekommen. Die Kosten trägt hierbei die Pflegekasse.| © Photographee.eu – Fotolia.com
Wenn Sie einen Angehörigen in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft pflegen, und dieser eine Pflegestufe hat, übernimmt Ihre Pflegekasse bis zu 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Diese Hilfsmittel werden der sogenannten Produktgruppe 54 zugeordnet. Zu ihnen zählen Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Was ist ein Pflege-Paket?
Die bequemste Variante, diese Produkte gesammelt zu bekommen, ist ein sogenanntes Pflege-Paket. Dieses gibt es in verschiedenen Zusammenstellungen, die jeweils genau den zuzahlungsfreien Betrag von 40 Euro in Pflegeartikeln abdecken. Sie können frei wählen, welche Paketversion für die Pflege Ihres Angehörigen am besten geeignet ist. Gegebenenfalls können Sie sich auch selbst ein Paket zusammenstellen, dabei darf der Höchstbetrag von 40 Euro jedoch nicht überschritten werden.
Wie bekomme ich ein Pflege-Paket?
Pflege-Pakete werden von verschiedenen Dienstleistern bereitgestellt, die mit den Kranken- und Pflegekassen unter Vertrag stehen. Dazu gehören neben Apotheken und Sanitätshäusern mittlerweile auch viele Internetanbieter wie Pflege-Paket.de. Über die Homepage des jeweiligen Anbieters (z.B. www.pflege-paket.de) erhalten Sie die Antrags- und Bestellformulare, die Sie sich entweder per E.Mail oder per Post zusenden lassen können. Nach Erhalt füllen Sie die Formulare aus und senden sie an den Anbieter zurück.
Daraufhin stellt der Anbieter bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie bekommen nach der Genehmigung des Antrags die Pakete jeden Monat direkt nach Hause geschickt und müssen sich um nichts kümmern. Die Pakete können monatlich gewechselt, pausiert oder gekündigt werden. Die Genehmigung der Pflegekasse kann unbefristet oder befristet erfolgen, in letzterem Falle wird nach einem festgesetzten Zeitraum noch einmal geprüft, ob die Bedingungen einer Kostenübernahme erfüllt sind.
Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel? Dann können Sie sich hier ihre Anträge herunterladen bzw. anfordern.
*Anmerkung der Redaktion: Sowohl die Ratgeberseite www.pflege-fibel.de als auch die Seite und Services von www.pflege-paket.de werden von der Pflegewelt GmbH betrieben.
Quellen:
- Anspruch im Pflegefall unter: http://www.pflege-paket.de/anspruch-im-pflege-fall (abgerufen am 19.11.2014)
- Fragen und Antworten unter: http://www.pflege-paket.de/fragen-und-antworten (abgerufen am 19.11.2014)