Was ist Pflegebedürftigkeit?

Wann gilt jemand als pflegebedürftig?

Rebecca Goldbach | 21. Juli 2014

Pflegebedürftigkeit wird von verschiedenen körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen verursacht. Das Maß der dadurch erforderlichen Hilfe entscheidet über die Pflegestufe des Patienten.
Was ist Pflegebedürftigkeit

Laut Gesetz müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, um als pflegebedürftig eingestuft zu werden. Dazu zählen geistige, seelische oder körperliche Beeinträchtigungen. | Foto: © Peter Maszlen – Fotolia.com

Damit Sie als pflegebedürftig eingestuft werden und somit Leistungen von der Pflegekasse erhalten können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes ist gegeben, wenn die betreffende Person aufgrund körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, regelmäßige alltägliche Verrichtungen ohne Hilfe in erheblichem oder höherem Maße zu bewältigen, und dieser Zustand voraussichtlich länger als sechs Monate (oder sogar dauerhaft) anhalten wird.

Was gilt als Beeinträchtigung?

Als Beeinträchtigungen gelten verschiedene Verletzungen, Störungen oder Krankheiten:

  1. Funktionsstörungen, Lähmungen oder Verluste am Stütz- und Bewegungsapparat (z.B. Verlust von Gliedmaßen oder spastische/schlaffe Lähmungen)
  2. Funktionsstörungen der Sinnesorgane oder der inneren Organe (z.B. Luftnot, Inkontinez, Blindheit oder Taubheit)
  3. Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems, endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen (z.B. Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen)

Diese Störungen liegen bei einer Pflegebedürftigkeit in einem Maße vor, das die Selbstständigkeit des Betroffenen bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und den Tätigkeiten im Haushalt beeinträchtigt.

Was bedeutet Hilfe in erheblichem oder höherem Maße?

Die im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu leistende Hilfestellung kann zum einen in der Übernahme oder der Unterstützung bei den alltäglichen Aufgaben bestehen. Zum anderen gilt auch die Anleitung zu Alltagstätigkeiten oder die Beaufsichtigung bei deren Verrichtung als Hilfe.

Je nachdem, wie viel Zeit die benötigte Hilfe pro Tag in Anspruch nimmt, wird der Betroffene in eine der drei Pflegestufen eingeteilt.

  • Pflegestufe I ist gegeben, wenn die Pflege im Durchschnitt mindestens 90 Minuten täglich einnimmt (45 Minuten davon für die Grundpflege). Der Betroffene gilt als erheblich pflegebedürftig.
  • Pflegestufe II ist gegeben, wenn die Pflege durchschnittlich 3 Stunden am Tag in Anspruch nimmt (zwei Stunden davon für die Grundpflege). Der Betroffene gilt als schwerpflegebedüftig.
  • Pflegestufe III ist gegeben, wenn die Pflege mindestens 5 Stunden pro Tag in Anspruch nimmt (vier Stunden davon für die Grundpflege). Der Betroffene gilt als schwerstpflegebedürftig. Übersteigt die Pflegezeit die der normalen Pflegestufe 3 um einiges, gilt die Härtefallregelung.
  • Pflegestufe 0“ gibt es in der gesetzlichen Regelung nicht. Der Begriff wird umgangssprachlich verwendet, wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe I nicht erfüllt werden, der Betroffene aber in der Ausübung seiner täglichen Verrichtungen durchaus eingeschränkt ist (also sogenannte „eingeschränkte Alltagskompetenzen“ hat).

Nähere Informationen über die einzelnen Pflegestufen und deren Voraussetzungen erhalten Sie in unserer Kategorie zum Thema Pflegestufen.

Pflegebedarf vs. Pflegebedürftigkeit

Der Gutachter, der der Pflegekasse die Pflegestufe vorschlägt, ermittelt das Vorhandensein der Pflegebedürftigkeit. Genau genommen ist der Wert, auf dem die Pflegestufen beruhen, allerdings der Pflegebedarf. Dieser bezeichnet laut Pflegewiki.de „die Summe der Tätigkeiten in Minuten pro Tag (…), bei denen eine teilweise oder vollständige Unterstützung einer Person durch Dritte erforderlich geworden ist oder beabsichtigt ist“. Der Pflegebedarf bezeichnet also den Zeitaufwand, der nötig ist, um die Pflegebedürftigkeit auszugleichen.

 

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Elftes Buch. Soziale Pflegeversicherung, unter: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/11/index.php?norm_ID=1101400 (abgerufen am: 19.02.14)
  2. Pflegebedarf, unter: http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegebed%C3%BCrftigkeit (abgerufen am: 19.02.14)
  3. Pflegebedarf im Sinne des MDK, unter: http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegebedarf_im_Sinne_des_MDK (abgerufen am: 19.02.14)
  4. Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI, unter: http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegebed%C3%BCrftigkeit_nach_%C2%A7_14_SGB_XI (abgerufen am: 19.02.14)
  5. Pflegebedürftigkeit, unter: http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/pflegebeduerftigkeit.html (abgerufen am: 19.02.14)