Kosten für den Pflegedienst

Welche Kosten entfallen für einen Pflegedienst?

Rebecca Goldbach | 14. Januar 2015

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können je nach Zeitaufwand und gewünschten Zusatzleistungen variieren. Sie werden vor Beginn der Pflege vertraglich festgelegt, und können vollständig oder teilweise durch Pflegesachleistungen gedeckt werden.
Kosten Pflegedienst

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst setzen sich aus den gewünschten Leistungen und der für sie benötigten Zeit zusammen. | © Alexander Raths – Fotolia.com

Ein ambulanter Pflegedienst bietet in der Regel neben den grundpflegerischen Tätigkeiten wie Körperpflege oder Mobilisation, auch häusliche Krankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Zusatzleistungen wie Spazieren gehen an. Welche Tätigkeiten wie oft ausgeführt werden sollen, besprechen Sie im Vorfeld mit dem Pflegedienst. Je nach Zeitaufwand und gewünschten Leistungen ergibt sich dann ein individueller Gesamtpreis.

Wie werden die Kosten abgerechnet?

Leistungen des Pflegedienstes können Sie entweder nach Zeitaufwand, nach einzelner Leistung oder nach sogenannten Leistungskomplexen (z.B. „Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten“) abgerechnet werden. Mindestens einmal im Monat werden die erbrachten Leistungen dann vom Pflegedienst schriftlich in einem Nachweis vorgelegt, der nach Ihrer Unterschrift als Grundlage für die Abrechnung mit der Pflegekasse gilt.
Bis zum Höchstbetrag der Pflegesachleistungen (468 Euro bei Pflegestufe I, 1.144 Euro bei Pflegestufe II, 1.612 Euro bei Pflegestufe III, 1.995 Euro in Härtefällen) werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Diesen Anteil rechnet der Dienst also direkt mit der Kasse ab. Über alle darüber hinaus reichenden Beträge erhalten Sie eine Rechnung. Wenn Sie diesen Betrag nicht selbst begleichen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.

Worauf sollten Sie achten?

Lassen Sie sich von dem Pflegedienst auf jeden Fall eine genaue Auflistung der vereinbarten Leistungen und deren Kosten geben. Achten Sie beim Aufsetzen des Pflegevertrages außerdem darauf, dass eine Korrektur des Leistungsumfangs, und damit auch des Preises, möglich ist. Nicht immer können der Aufwand oder die genauen Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen im Vorfeld eingeschätzt werden. Zudem sollten selbst zu zahlende Leistungen separat im Vertrag aufgeführt und Vorauszahlungen ausgeschlossen werden.

Quellen:

  1. AOK: Häusliche Pflege. Informationen zu Leistungen und Auswahlmöglichkeiten. Bad Homburg, 2014.
  2. BMG: Ratgeber zur Pflege. Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen. Berlin, 2014.
  3. BARMER GEK: Ambulante Pflegedienste – immer eine Frage der Qualität.