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PFLEGEBERATUNG

Die Pflegeberatung nach § 7a (SGB XI) – Hilfe und Unterstützung bei der Planung Ihrer Pflege

Erstellt am 05.09.2023 | Joanna Gründel
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Die Pflegeberatung dient dazu, Sie als Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen durch regelmäßige Hilfestellungen vor Ort zu unterstützen, z.B. zur ersten Orientierung nach Eintreten einer Pflegesituation, zur Organisation der Pflege Zuhause oder bei Veränderungen der Pflegesituation aufgrund von wechselnden Pflegepersonen.

Ein Seniorenpaar sitzt gemeinsam mit einer Pflegeberaterin an einem Tisch. Die Beraterin erklärt etwas anhand von Formularen auf einem Klemmbrett.
Foto von Ridofranz auf istockphoto.com

Spätestens bei Eintritt einer Pflegesituation sollten Sie eine Pflegeberatung beanspruchen. In Deutschland haben grundsätzlich alle Menschen, die von Pflegebedürftigkeit betroffen oder bedroht sind, einen Anspruch auf Pflegeberatung. Dies gilt unabhängig von Alter, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit. Sie sollten entweder einen anerkannten Pflegegrad oder bereits einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben und es sollte erkennbar sein, dass Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung im Alltag benötigen. Auch Angehörige von Pflegebedürftigen, die sich um die Pflege und Betreuung kümmern und dabei Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf Pflegeberatung.

Welche Pflegeberatungsstellen gibt es?

Neben den Kranken- und Pflegekassen sind die wichtigsten Anlaufstellen Pflegestützpunkte, die es in ganz Deutschland gibt. Ausnahme ist einzig Sachsen-Anhalt, dort finden Sie die Beratungsstellen der so genannten vernetzten Pflegeberatung. Und in Bayern können Sie sich neben den Pflegestützpunkten auch an die Fachstellen für pflegende Angehörige wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte informieren über Pflegeleistungen, helfen bei der Antragstellung oder stellen eine Liste mit Pflegeberatern in der Nähe zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit ist die Suche nach einem Pflegeberater im Internet. Es gibt verschiedene Portale und Internetseiten, auf denen Pflegeberater gelistet sind. Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass der Pflegeberater über eine entsprechende Qualifikation verfügt und von einer unabhängigen Stelle zertifiziert ist.

Liste der möglichen Anlaufstellen für Pflegeberatung:

  • Pflegestützpunkte (Sachsen-Anhalt: Beratungsstellen der vernetzten Pflegeberatung)
  • Pflegekassen
  • Krankenkassen (privat: compass private Pflegeberatung GmbH)
  • Online-Suche (Pflege durch Angehörige, AOK NordWest, DRK)

Wie läuft eine Pflegeberatung ab und worüber wird informiert?

Die Pflegeberatung kann persönlich, telefonisch oder online erfolgen. In den meisten Fällen findet der erste Termin bei Ihnen zu Hause statt, da dort die Situation am besten eingeschätzt werden kann. Die Pflegeberatung umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Bedarfsermittlung: Die Pflegeberatung ermittelt Ihren individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie die dafür erforderlichen Ressourcen und Fähigkeiten. Außerdem wird geklärt, ob es pflegende Angehörige gibt und ob ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird.

  2. Information: Die Pflegeberatung informiert und berät Sie über die verschiedenen Pflege- und Unterstützungsformen wie Pflegeleistungen (ambulante Pflege, Tagespflege etc.), Hilfsmittel (Gehhilfen, Pflegebett etc.), Präventionskurse (Pflegekurse) und den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

  3. Kosten: Die Pflegefachkraft informiert Sie über Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten wie Pflegeversicherung, Sozialhilfe oder Eigenanteile.

  4. Maßnahmenplanung: Gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen wird ein individueller Versorgungsplan erstellt, der auf Ihre Bedürfnisse und Ressourcen abgestimmt ist. Dieser Plan dient dazu, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern und Folgeerkrankungen zu verringern.
  5. Umsetzung: Der Pflegeberater unterstützt Sie bei der Umsetzung des Versorgungsplans und hilft Ihnen bei der Beantragung von Leistungen. Darüber hinaus überprüft der Pflegeberater bei einem weiteren Termin, ob der Versorgungsplan eingehalten wird und nimmt eventuell notwendige Anpassungen vor.

  6. Abschluss: Der Pflegeberater begleitet Sie nur so lange, bis eine Verbesserung eingetreten ist, sei es mit oder ohne Anpassung des Versorgungsplans. Sollte eine weitere Pflegeberatung notwendig sein, weil sich Ihr Zustand verschlechtert hat, können Sie eine erneute Beratung beantragen.

Zuletzt geändert am 23.02.2024

QUELLEN
  1. GKV-Spitzenverband.: Evaluation der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB XI (2011) https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/Evaluation_der_Pflegeberatung_Dezember_2011__7a_Abs_SGB_XI.pdf (besucht am 01.09.2023)
  2. Bundesministerium für Gesundheit: „Pflegeberatung“ (2022) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegeberatung.html (besucht am 01.09.2023)
  3. GKV-Spitzenverband: „Pflegeberatung nach § 7a SGB XI - GKV-Spitzenverband“ https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/pflegeberatung.jsp (besucht am 01.09.2023)

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