Pflegezeit

Pflegezeit

Wenn Ihr Angehöriger pflegebedürftig wird, haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Dies kann kurzfristig für bis zu zehn Tage, oder nach Absprache für bis zu sechs Monate erfolgen. Auch eine teilweise Freistellung ist möglich.

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