Zusätzliche Betreuung

Um zusätzliche Betreuung und Aktivierung bieten zu können, können vollstationäre Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege zusätzliches Personal für HeimbewohnerInnen bzw. Pflegegäste  mit erheblichem Betreuungsbedarf einsetzen. Die Kosten dafür werden entsprechend der Regelungen von privaten wie gesetzlichen Pflegekassen getragen. Die Pflegebedürftigen selbst und die Sozialhilfeträger werden mit keinen Kosten belastet.