Verhinderungspflege

Kann ein Angehöriger seiner pflegerischen Tätigkeit wegen Krankheit oder Urlaub nicht nachkommen, so kann er Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr getragen. Seit der Inkraftsetzung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) wird das Pflegegeld auch während der Verhinderungspflege weiter gezahlt.