Im Rahmen der Begutachtung des medizinischen Dienstes wird auch eine Rehabilitationsempfehlung erstellt, die dem Antragsteller mit Mitteilung über die Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse zugestellt wird. Mit Einverständnis des Versicherten wird ein Antragsverfahren auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ausgelöst. Entsprechendes wurde im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) konkretisiert.
Daneben können stationäre Pflegeeinrichtungen von ihren Anstrengungen in den Bereichen aktivierende Pflege und Rehabilitation finanziell profitieren. Einrichtungen, deren Bemühungen dem Pflegebedürftigen eine Herabstufung in einer niedrigere Pflegestufe ermöglichen, erhalten eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 1.536€.