Die Pflegeversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems neben Kranken-, Berufsunfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie existiert seit 1995.
Konzipiert wurde die Pflegeversicherung als „Teilleistungsversicherung“. Dies bedeutet, dass die Versicherung einen Teil der Kosten deckt, die für die Pflege eines Menschen nötig ist. So sollen die finanziellen und zeitlichen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gemindert werden.