Pflegestufen

Pflegestufen werden entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs eines pflegebedürftigen Menschen vergeben. Je nach Pflegestufe hat der Versicherte Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse.

Pflegebedürftig ist, wer wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheiten oder Behinderungen bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und der Hauswirtschaft für eine Dauer von mindestens 6 Monaten Hilfe in höherem Maße bedarf.

Gegen die Entscheidung der Pflegekasse bei der Vergabe der Pflegestufe kann der Versicherte grundsätzlich Widerspruch einlegen – dieser muss meist innerhalb von 14 Tagen erfolgen.