Durch die Vergabe der Pflegestufe II wird dem Versicherten attestiert, dass er schwerpflegebedürftig ist. Eine Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn:
- mindestens drei Mal pro Tag, zu unterschiedlichen Tageszeiten bei der Grundpflege Hilfebedarf besteht,
- mehrfach pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird
- und der tägliche Zeitaufwand durchschnittlich 3 Stunden beträgt, wobei mindestens 2 Stunden für die Grundpflege anfallen müssen.