Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit

In der Pflegestufe I wird dem Versicherten eine erhebliche Pflegebedürftigkeit attestiert. Damit eine Einstufung in Pflegestufe I erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es besteht mindestens einmal pro Tag Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege, unabhängig vom Bereich.
  • Es besteht mehrfach pro Woche Hilfebedarf beim Verrichten der Hauswirtschaft.
  • Der Zeitaufwand sollte durchschnittlich 90 Minuten pro Tag betragen, wobei mehr als 45 Minuten auf die Verrichtung der Grundpflege entfallen müssen.