Unter Pflegesachleistungen werden häusliche Pflegeleistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung zusammengefasst. Diese werden in der Regel durch einen ambulanten Pflegedienst im eigenen Haushalt des Pflegebedürftigen übernommen.
Ambulante Pflegedienste schließen mit den Pflegekassen Versorgungsverträge. Welche Leistungen genau erbracht werden, ist in Leistungsmodulen und –komplexen festgelegt. In welchem Umfang diese erbracht werden, ergibt sich wiederum aus der jeweiligen Pflegestufe des Pflegebedürftigen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag, der sich ebenfalls aus der Pflegestufe des Versicherten ergibt. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden.