Pflegehilfsmittel

Vorrichtungen, Geräte und Sachmittel, die für die Pflege nötig sind, werden gemeinhin als Pflegehilfsmittel bezeichnet. Sie sollen zum einen die Pflege erleichtern, den Pflegebedürftigen zum anderen auch eine möglichst selbstständige Lebensweise ermöglichen.

Unter Pflegehilfsmittel zählen neben Hilfen für die Mobilität, dem Hören und dem Sehen auch Ankleidehilfen und Hilfen für die Körperpflege. Es wird grundsätzlich zwischen technischen Hilfsmitteln wie Gehhilfen und Patientenlifts und Hilfsmitteln zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel und Inkontinenzartikeln unterschieden.

Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden teilweise von der Pflege- bzw. Krankenkasse getragen, wenn Anspruch und Bedarf besteht.