PflegeberaterInnen

PflegeberaterInnen haben die Aufgabe, die Versicherten objektiv und unabhängig über alle pflegerischen Themen zu informieren. Dazu werden sie von der Pflegeversicherung beauftragt. Die Beratung umschließt dabei nicht nur Informationen zur Organisation der Pflege und Aufklärung über Leistungen. PflegeberaterInnen informieren im Sinne eines Fallmanagements und damit jeweils auf den Betroffenen abgestimmt.

Die Pflegeberatung beinhaltet:

  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen über Leistungen,
  • Erarbeitung von Anträgen und Erledigung sonstiger Formalitäten,
  • Aufklärung über den Anspruch auf Übermittlung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder eines anderen beauftragten Dienstes/Gutachters,
  • Rehabilitationsempfehlung,
  • Erstellung individueller Versorgungspläne in Zusammenarbeit mit dem Pflegebedürftigen und seiner pflegenden Angehörigen bzw. den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes,
  • Vermittlung von Pflegediensten und Haushaltshilfen,
  • Hilfe bei der Auswahl eines Pflegeheims oder anderer Betreuungseinrichtungen,
  • Veranlassung aller erforderlichen Maßnahmen für den Versorgungsplan,
  • Begleitung bei der Durchführung der Maßnehmen,
  • Revision und Anpassung bei veränderten Bedarfslagen.