Pflege-Wohngemeinschaften

Pflege-Wohngemeinschaften bieten Pflegebedürftigen die Möglichkeit, zusammen mit anderen Menschen in der gleichen Situation ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Gleichzeitig wird ihnen so ermöglicht, Ihre Ansprüche auf grundpflegerische Leistungen, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung durch Pflegepersonal  zu bündeln und diese so optimal auszunutzen (s.a. Poolen von Leistungen).

Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen (eine Sonderform der Pflege-WG) leben, haben einen zusätzlichen Anspruch auf 200€ pro Person je Monat um eine gemeinsame Pflegekraft zu finanzieren. Diese Pflegekraft wird für die Pflege-WG organisatorisch, verwaltend und pflegerisch tätig.

Außerdem gibt es bei Neugründung einer Pflege-WG eine (zeitliche begrenzte) Anschubfinanzierung, die einen altersgerechten und barrierefreien Umbau der Wohnung ermöglichen soll. Dieser Zuschuss erfolgt zusätzlich zu den anderen Leistungen in Höhe von bis zu 2.500€ pro Person, jedoch maximal in Höhe von 10.000€ pro WG.