Härtefallregelung

Die Härtefallregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine pflegebedürftige  Person nicht nur die Anforderungen für die Pflegestufe III erfüllt, sondern  auch ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt. Sind diese Anforderungen erfüllt, stehen dem Versicherten höhere Leistungen zu.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwands erfüllt werden:

  • Die Grundpflege muss pro Tag mindestens 6 Stunden in Anspruch nehmen, wobei diese auch mindestens 3 Mal pro Nacht erforderlich sein muss. Bei vollstationärer Pflege sind auch dauerhaft bestehende medizinische Behandlungen mit einzubeziehen.
  • Die Grundpflege muss, auch nachts, von mehreren Pflegekräften zeitgleich, gemeinsam durchgeführt werden. Dabei muss die zweite Pflegekraft nicht zwangsläufig von einem Pflegedienst beschäftigt werden, sondern kann auch ein Angehöriger sein.