Die Familienpflegezeit ist ein relativ junges Modell der Bundesregierung, das Berufstätigen die Pflege von Angehörigen daheim erleichtern soll. Das Modell wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2012 durch das Familienpflegezeitgesetz eingeführt.
Bei der Familienpflegezeit kann ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von 2 Jahren seine Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig sein Gehalt aufstocken. So erhält ein Arbeitnehmer beispielsweise bei einer Reduktion seiner Arbeitszeit um 50% weiterhin 75% seines Gehaltes. Diese Aufstockung geht jedoch zu Lasten eines Wertguthabens, das während der Pflegezeit ins Minus fällt. Ausgeglichen wird dieser Minusbetrag im Anschluss in der Nachpflegephase, wenn der Arbeitnehmer wieder in Vollzeit arbeitet, aber weiterhin nur 75% seines Gehaltes erhält.
Wie hoch die Reduzierung der Arbeitszeit bzw. die Aufstockung des Gehalts ausfällt, muss von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgestimmt werden. Vorgaben gibt es keine.
Während der Familienpflegezeit und auch der Nachpflegezeit steht der Arbeitnehmer unter einem Kündigungsschutz. Nur in Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde dem Kündigungsantrag des Arbeitgebers stattgeben.
Für die Ausübung der Familienpflegezeit ist die Erlaubnis des Arbeitgebers erforderlich, denn ein Rechtsanspruch besteht für den Arbeitnehmer nicht.