Beratungsstellen sollen Angehörige und Pflegebedürftige unabhängig und neutral informieren. Sie werden dann eingeschaltet, wenn die Pflegeberatung nicht durch die Pflegekassen selbst durchgeführt werden können. Dazu werden zwischen einer oder mehreren Pflegekassen und der Beratungsstelle entsprechende Verträge geschlossen. Versicherte werden schließlich an die zuständigen Beratungsstellen verwiesen und können sich dort unter Einsatz eines Beratungsgutscheins auf Kosten der Pflegekassen beraten lassen.